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23.10.2020 17:57
von Dr. Dietlind Hügel
Spaß unter Jugendlichen - Haftung bei Verletzungen
Spaß unter Jugendlichen – nämlich sich gegenseitig von einer Badeinsel ins Wasser zu schubsen – kann zu schweren Verletzungen führen, für die nach der Rechtsprechung niemand haftet, weil die Sonderregeln für die Sportausübung gelten und ein solches freundschaftliches Gerangel als „sportähnliche“ Betätigung qualifiziert und Rechtswidrigkeit verneint wird.
Wie so oft kommt es auf die Details an.
Alle Fragen dazu beantwortet
Rechtsanwältin DR. DIETLIND HÜGEL,
Nüziders (Vorarlberg),
Telefon 05552/62101