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POSTINGS – UNZULÄSSIGE MÜSSEN GELÖSCHT WERDEN!

Beispielsweise dann, wenn sie die Privatsphäre und das Familienleben anderer beeinträchtigen (es ausschließlich darum geht, negative Stimmung gegen jemanden zu machen). Auf die freie Meinungsäußerung kann man sich in so einem Fall nicht erfolgreich berufen.

Besonders heikel sind Postings, die den höchstpersönlichen Lebensbereich betreffen: Dazu gehört jedenfalls die Gesundheit, das Sexualleben und das Leben in und mit der Familie.

Dass die Namen betroffener Personen nicht genannt werden, ist unerheblich, wenn diese auch ohne Namensnennung identifizierbar sind.

Anlassfall war ein Facebook-Posting einer geschiedenen Mutter nach einem Beschluss des Pflegschaftsgerichts, der den Hauptbetreuungsort für die drei minderjährigen Kinder beim Vater festlegte und der Mutter ein begleitetes Kontaktrecht einräumte.

Alles dazu erkläre ich Ihnen gern.

Rechtsanwältin Dr. Dietlind Hügel
Nüziders (Vorarlberg)
Telefon 05552/62101

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