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GPS-Ortungssystem im Dienstauto?
Wenn dadurch rund um die Uhr GPS-Daten übertragen werden können und der Arbeitnehmer das Fahrzeug auch privat verwenden darf, berührt diese technische Maßnahme die Menschenwürde, weil damit auch die Privatsphäre kontrolliert werden kann.
Eine solche Kontrollmaßnahme ist nur bei Vorliegen einer Betriebsvereinbarung (wenn es einen Betriebsrat gibt) oder der einzelvertraglichen Zustimmung des betroffenen Arbeitnehmers zulässig. Andernfalls handelt es sich um eine erhebliche Verletzung der Privatsphäre, was zu einem immateriellen Schadenersatzanspruch führt.
In einer aktuellen Entscheidung hat der OGH einem Arbeitnehmer ca. 400 Euro monatlich zugesprochen.
Näheres dazu bei
Rechtsanwältin DR. DIETLIND HÜGEL,
Nüziders (Vorarlberg),
Telefon 05552/62101