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14.08.2020 18:47
von Dr. Dietlind Hügel
Lichtbilder ohne Zustimmung des Berechtigten zu verwenden, kann teuer werden
Auch in privaten Facebook-Gruppen dürfen fremde Fotos ohne Zustimmung des Berechtigten nicht ohne Weiteres hochgeladen werden.
Die Rechtslage ist komplex.
Sind die Voraussetzungen nicht erfüllt, droht eine Klage auf Unterlassung samt angemessenem Entgelt und Schadenersatz.
Professionelle Beratung hilft.
Für Details wenden Sie sich an
Rechtsanwältin DR. DIETLIND HÜGEL,
Nüziders (Vorarlberg),
Telefon 05552/62101