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16.06.2020 17:27
von Dr. Dietlind Hügel
Alkomat-Kontrolle
Bei Verweigerung droht eine Geldstrafe von Euro 1.600,00.
Zwei gültige Messergebnisse müssen vorliegen.
Werden Sie zu diesem Test aufgefordert, müssen Sie entsprechend mitwirken. Das einschreitende Organ bestimmt allein über die näheren Umstände der Durchführung. Der Aufgeforderte hat kein Bestimmungsrecht hinsichtlich Ort und Zeit der Atemluftprobe und kein Wahlrecht zur Art der Untersuchung.
Zumutbare Anordnungen sind zu befolgen, sonst bedeutet dies eine Verweigerung.
Alles dazu erfahren Sie bei
Rechtsanwältin DR. DIETLIND HÜGEL,
Nüziders (Vorarlberg),
Telefon 05552/62101