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27.07.2022 17:31
von Dr. Dietlind Hügel
ACHTUNG Dienstgeber - Antragsfrist
ACHTUNG Dienstgeber mit coronabedingten Beitragsrückständen:
Alle Ratenvereinbarungen mit der ÖGK (Phase 1) laufen am 30.09.2022 aus!
Unter bestimmten Voraussetzungen sind neue Ratenvereinbarungen (Phase 2) möglich – allerdings muss bis spätestens 30.09.2022 ein Antrag gestellt werden, sonst können die gesetzlichen Zahlungserleichterungen der Phase 2 nicht in Anspruch genommen werden.
Der Verzugszinsensatz wurde zeitlich begrenzt auf 1,38 % herabgesetzt; ab 01.10.2022 betragen die gesetzlichen Verzugszinsen in der Sozialversicherung wieder 3,38 %.
Gern unterstützt Sie auch in allen sozialversicherungsrechtlichen Belangen
Rechtsanwältin DR. DIETLIND HÜGEL,
Sozialversicherungsexpertin,
Nüziders (Vorarlberg),
Telefon 05552/62101