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Wem gehört die Scheidungskatze? ...

Manchmal wird bei Scheidungen über alles gestritten – auch über Haustiere.

So ging es in einem aktuellen Fall vor Gericht darum, welcher Ehegatte einen Kater bekommt. Dieser wurde vom Mann während der Ehe erworben, als Ersatz für den verstorbenen Kater, den die Frau in die Ehe eingebracht hatte. Ein besonderer Vermögenswert des Tiers wurde nicht behauptet.

Das Höchstgericht hat aktuell Folgendes festgestellt: Tiere sind zwar keine Sache, werden für die nacheheliche Aufteilung aber wie eine Sache behandelt. Tiere unterliegen grundsätzlich der nachehelichen Aufteilung. Dafür gilt eine wirtschaftliche Betrachtungsweise, wobei oberster Aufteilungsgrundsatz die Billigkeit ist. Bei der nachehelichen Zuweisung von Haustieren kommt es deshalb darauf an, welcher Gatte die stärkere oder schwächere emotionale Beziehung zum Tier hat. Nur wenn tierschutzrechtliche Bestimmungen entgegenstehen würden, wäre davon abzuweichen. Die stärkere gefühlsmäßige Bindung des Tiers zu einem der Ehegatten ist unbeachtlich.

Im bisherigen Verfahrensverlauf wurde die intensivere Beziehung beim Mann festgestellt und daher die Katze ihm zugesprochen …

Streit über Haustiere bei der Trennung ist vermeidbar!

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Rechtsanwältin DR. DIETLIND HÜGEL

Nüziders (Vorarlberg),
Telefon 05552/62101

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